Die Mobilitätsverwaltung hat den Entwurf des Fußverkehrsplans den Berliner Bezirken, dem Gremium Fußverkehr sowie weiteren Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt und setzt damit die Beteiligung der Fachöffentlichkeit fort.
Ute Bonde, zuständige Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erklärte dazu: „Der neue Fußverkehrsplan setzt hochwertige Standards für die Infrastruktur für Berlin und erhöht damit die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Neben der sicheren Fortbewegung ist auch die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Denn die Gestaltung der Straßen und Plätze beeinflusst, wo sich Menschen zu Fuß bewegen und aufhalten. Zugleich beleben sie den öffentlichen Raum. Dieses Wechselspiel gilt es zu fördern.“
Fußverkehrsplan: Maßnahmen, Anforderungen und Standards
Der Plan definiert Maßnahmen, Anforderungen, Standards und Vorgaben für den Fußverkehr. Zudem wird der Fußverkehrsplan die Bezirke bei der Bestimmung von Vorrangnetzen für den Fußverkehr unterstützen. Im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf sollen die Bezirke, Gremien und Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit haben, ihre Perspektive einzubringen und Rückmeldung zu dem Entwurf des Planwerks zu geben.
Die Begründung: „Die Berlinerinnen und Berliner legen zu Fuß mehr Wege zurück als mit jedem anderen Verkehrsmittel. — Mit dem Berliner Fußverkehrsplan will der Senat die Fußgängerfreundlichkeit Berlins deutlich erhöhen. In Umsetzung des Mobilitätsgesetzes erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstmals einen Fußverkehrsplan, der gleichberechtigt zum Rad- und Nahverkehrsplan die Interessen des Fußverkehrs fördern und das Zufußgehen als Basis einer sicheren und umweltfreundlichen Mobilität stärken wird.“
Beratungen bis zur Beschlussfassung des Berliner Senates
Im Anschluss an die öffentliche Beteiligung wird das Planwerk den anderen Senatsverwaltungen und anschließend dem Rat der Bürgermeister vorgelegt, bevor er vom Senat beschlossen wird.
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